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von Lenz

Wieviel Abfindung steht mir bei einem Aufhebungsvertrag zu?

Ich bin momentan absolut unzufrieden mit meinem jetzigen Job, daher schaue ich mich gerade nach einer anderen Arbeitsstelle um. Da ich in letzter Zeit diverse Weiterbildungen absolviert habe, möchte ich mich jetzt neu orientieren und die Branche wechseln.
Ich habe schon diverse Bewerbungen geschrieben und bin auch mit einigen neuen Arbeitgebern im Austausch. Ich war bereits bei mehreren Vorstellungsgesprächen. Das einzige Problem das mich aktuell am Wechsel hindert, ist die lange Kündigungsfrist von einem halben Jahr bei meinem alten Arbeitgeber.
Bei meinem letzten Vorstellungsgespräch meinte der Personalchef, dass ich doch einen Aufhebungsvertrag schließen könnte und mir dann auch eine Abfindung zustehen würde.
Kennt sich mit dieser Thematik jemand aus und kann mir sagen wieviel Abfindung mir bei einem Aufhebungsvertrag zusteht? Bei meinem jetzigen Arbeitgeber bin ich nun schon mehr als 15 Jahre beschäftigt. In meinem Arbeitsvertrag ist die Kündigungsfrist wie folgt geregelt: Nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate zum Ende des Kalendermonat.

Antwort
Antwort
von Unknowen
Grundsätzlich gibt es bei einem Aufhebungsvertrag keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, ist Verhandlungssache zwischen dir und deinem Arbeitgeber.

Oft orientiert man sich an der Faustformel aus dem Kündigungsschutzrecht:
👉 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
Bei 15 Jahren Betriebszugehörigkeit wäre das also grob 7,5 Monatsgehälter. Aber das ist wirklich nur eine grobe Orientierung – es kann mehr oder weniger sein.

Entscheidende Faktoren für die Höhe der Abfindung:
Interesse des Arbeitgebers am Aufhebungsvertrag (z. B. Umstrukturierungen, Kosteneinsparungen)
✅ Deine Verhandlungsstärke und Alternativen (z. B. ob du sonst einfach kündigst)
Kündigungsfrist: Wenn du ohnehin noch 6 Monate gebunden bist, hat dein Arbeitgeber weniger Druck, dir eine hohe Abfindung anzubieten
✅ Eventuelle Betriebsvereinbarungen oder Sozialpläne

Achtung:
- Prüfe, ob eine Abfindung Auswirkungen auf dein Arbeitslosengeld hätte (Stichwort: Sperrzeit).
- Falls du noch Urlaubsansprüche oder Überstunden hast, könnte es sich lohnen, diese in die Verhandlungen einzubringen.
- Ein Steuerberater kann dir helfen, die steuerlichen Auswirkungen einer Abfindung zu optimieren.

Mein Tipp: Verhandle gut, aber setze deinen Arbeitgeber nicht unter Druck. Oft ist eine einvernehmliche Lösung besser für alle Beteiligten. 💪


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Antwort
von degaf
Im Rahmen des Aufhebungsvertrages mit Abfindungsklausel - im Jurajargon im Gegensatz zur oftmals kostspieligen und/oder zeitintensiven regulären Kündigung auch "goldener Handschlag" genannt - ist die sogenannte Regelabfindung üblich. Dies ist kein pauschaler Betrag.

Stattdessen ergibt er sich, wenn du dein Bruttogehalt mit der Anzahl deiner Beschäftigungsjahre - in deinem Fall also 15 - und einem Faktor zwischen 0,25 bis 1 multiplizierst. Ob du pro Beschäftigungsjahr nun ein ganzes, ein halbes oder gar nur ein Viertel Bruttogehalt als Abfindung erhältst, das gilt es mit deinem Noch-Arbeitgeber auszuhandeln.

Übrigens: Ich gehe davon aus, dass du das wissen wirst, erlaube mir aber trotzdem, dich an dieser Stelle darauf hinzuweisen: eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gestaltet sich zwar verhältnismäßig unbürokratisch. Nach § 623 BGB reichen jedoch weder mündliche Absprachen noch Faxe oder E-Mails aus - du benötigst den Aufhebungsvertrag in schriftlicher Form.

Antwort
Antwort
von ThSchuster
Wenn es um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geht, ist meist die Kündigung das Mittel der Wahl. Diese kann von beiden Seiten einseitig ausgesprochen werden. Wenn es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt und Kündigungsschutzklage erhoben wird, kommt es in der Regel vor Gericht zu einer Abfindung. Dabei wird in der Regel vom Arbeitsgericht ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr im Unternehmen vorgeschlagen.

An diesem Richtwert orientieren sich in der Regel auch die Summen, die im Rahmen eines Aufhebungsvertrags gezahlt werden. Genau wie bei Kündigungsschutzverfahren gibt es für die Höhe der Abfindung keine klaren gesetzlichen Vorgaben. Entsprechend kommt es in hohem Maße auf das eigene Verhandlungsgeschick an. Entsprechend kann der im Aufhebungsvertrag festgelegte Wert auch ein volles Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr betragen oder nur ein Viertel.

Neben dem Verhandlungsgeschick und der Beschäftigungsdauer ist außerdem ein dritter Punkt von entscheidender Bedeutung. Dabei geht es um die Kündigungschancen des Arbeitgebers. Sind diese eher niedrig einzuschätzen, bedarf es im Rahmen eines entsprechend größeren Aufwandes. Dies führt häufig dazu, dass im Rahmen eines Aufhebungsvertrags deutlich höhere Summen gezahlt werden.

Für den Arbeitnehmer ist diese Vorgehensweise jedoch nicht ohne Risiko. Sofern für eine mögliche Kündigung keine handfesten Gründe vorliegen, stellt der Aufhebungsvertrag eine freiwillige Aufgabe des Arbeitsverhältnisses dar. Dies kann Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zur Folge haben.
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