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von nymeria87 am 27.05.2022, 11.41 Uhr

Wo erhalte ich einen Beratungsschein für einen Anwalt?

Nach 10 Jahren Ehe habe ich mich von meinem Mann getrennt und möchte als nächsten Schritt auch die Scheidung einreichen.
Wir haben 2 gemeinsame Kinder, die bei mir leben.

Leider war es eine sehr hässliche Trennung, ein normales Gespräch ist kaum möglich und wir werden uns in vielen Punkten einfach nicht einig z.B. wie wir das mit unserer Wohnung handhaben, in der ich gerade noch mit unseren Kindern wohne und in der ich gerne weiterhin wohnen bleiben würde, wie wir unseren Hausstand fair aufteilen, wie das mit dem Unterhalt aussieht usw.

Es kommt ständig zu Auseinandersetzungen und er hat auch einige persönliche Dinge von mir mitgenommen, die er nicht rausrücken möchte. Unterhalt bezahlt er bisher auch nicht.
Aus diesem Grund möchte ich mich gerne von einem Anwalt beraten lassen.

Ich habe aber nur ein sehr geringes Einkommen und kann somit nicht einfach mal die Anwaltskosten bezahlen, auch nicht in Raten.
Eine Bekannte meinte, in meinem Fall könnte ich versuchen einen Beratungshilfeschein bzw. Prozesskostenbeihilfe zu beantragen, allerdings konnte sie mir jetzt nicht sagen, wo ich diese Möglichkeit habe. Sie hatte selbst nur mal davon gehört und deshalb meine Frage, wo erhalte ich solch einen Beratungsschein und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Antwort
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von Steph04 am 17.07.2022, 14.31 Uhr
Einen Antrag auf Beratungshilfe kann beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden.
Dafür am besten Unterlagen wie z. B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag, etc. mitnehmen.

Mit dem ausgestellten Beratungshilfeschein dann bei einem Anwalt melden.
Bei der Terminanfrage den Beratungshilfeschein auch direkt erwähnen, da einige Anwälte keine Mandanten annehmen, die Beratungshilfe benötigen.

Wenn die Beratung sowohl die Ehescheidung als auch den Kindesunterhalt sowie eventuellen Trennungsunterhalt betrifft, wird jeweils ein separater Beratungsschein benötigt.
Dabei ist zu beachten, dass bei Unterhalts- und Umgangssachen immer zuerst das zuständige Jugendamt als Vermittler eingeschaltet wird, da sonst keine Beratungshilfe bewilligt wird.

Für gerichtliche Anträge (Ehescheidung, Unterhalt) stellt der Anwalt gemeinsam mit den Anträgen einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe.


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von Michaella am 30.05.2022, 14.30 Uhr
Suche dir einen Anwalt deines Vertrauens. Er / Sie wird dir im Erstgespräch auch die Kosten erklären und welche Möglichkeiten es gibt, die Gerichtskostenbeihilfe zu beantragen. Es ist nicht schwer und nur mit ein paar Dokumenten auch recht fix erledigt. Danach brauchst du dir keine Gedanken zu machen und die Scheidung wird seinen Lauf nehmen.

Antwort
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von Yuki Aioko am 27.05.2022, 18.23 Uhr
Beratungshilfe wird in Deutschland durch die sogenannten Rechtsberatungsstellen angeboten. Diese sind in jedem Bundesland angesiedelt und werden durch die jeweilige Landesregierung finanziert.

Um Beratungshilfe in Anspruch nehmen zu können, muss man sich an eine dieser Stellen wenden und dort einen Antrag stellen.
Einen Beratungsschein kann man bei einer anerkannten Beratungsstelle beantragen. Die Beratungsstelle muss vom Jugendamt, dem Sozialamt oder einer anderen anerkannten Stelle finanziert werden. Die Beratungsstelle muss sich in der Nähe des Wohnortes des Antragstellers befinden.

Um einen Beratungsschein zu erhalten, musst du dich an eine Beratungsstelle wenden. Diese kannst du bei der Krankenkasse, beim Arbeitsamt oder in einer sozialen Einrichtung finden. Die Voraussetzungen für einen Beratungsschein variieren von Stelle zu Stelle. In jedem Fall musst du aber einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen und dich ausweisen.
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