Als Zeuge bei Polizei vorgeladen obwohl man keine Zeugin ist?
Hey Leute. Es geht darum, das ich bei der Polizei vorgeladen bin um als Zeuge auszusagen, obwohl ich nicht mal weiß worum es geht und ich keine Zeugin bin oder mich als Zeugin genannt habe. Ich meine, mich kann ja auch niemand als Zeuge benennen, ohne meinen Ausweis oder meiner Anwesenheit. Es geht um Cannabis Handel der September 2019 stattgefunden haben soll und der Brief zur Vorladung als Zeugin kam gestern an. Ich bin definitiv nicht die Zeugin und habe definitiv nichts damit zu tun und bin grad total schockiert. Werde morgen da auch anrufen, aber ich mache mir trotzdem Sorgen, wieso es zu so einem Irrtum kam. Kann die Polizei sich beim Namen geirrt haben? Also es muss sich um ein Irrtum handeln, aber ich mache mir trotzdem total den Kopf.
Wenn die Vorladung im Auftrag der ermittelnden Staatsanwaltschaft erfolgt ist musst du dieser Folge leisten. Nach § 163 Abs. 3 StPO sind Zeugen verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.
Also ich denke, dass dich die Polizei mit einem guten Grund als Zeuge vorgeladen hat. Dann kann es immer noch ein Missverständnis oder eine Personenverwechslung geben, aber ich würde mich auf jeden Fall bei der Polizei melden.
Wenn du überhaupt nichts mit der ganzen Sache zu tun hast weiss ich auch nicht warum die gerade auf dich gekommen sind. Aber andererseits glaube ich auch nicht an ein Versehen der Polizei.
Wenn du kein Beschuldigter bist und dich die Polizei zur Aussage vorgeladen hat, kannst du es einfach ignorieren und musst da nicht hingehen.
Kommentar von Rechtsfleger
Seit der Gesetzesänderung von 2017 sollte man eine Vorladung genau lesen und diese nicht einfach ignorieren. Erfolgt die Vorladung wegen einer Ermittlungssache der Staatsanwaltschaft ist man verpflichtet dieser nachzukommen und zur Vernehmung bei der Polizei zu erscheinen. Wird dies ignoriert gibt es ein Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft. Es kann dann auch eine zwangsweise Vorführung erfolgen!
Dann ruf doch kurz bei der Polizei an und frag nach um was es genau geht und warum du vorgeladen bist und das es wohl ein Versehen ist und du nichts damit zu tun hast.
Kennst du denn den Beschuldigten bzw. die Sache um die es geht, ganz ehrlich?
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