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von No.nam

Ausbildungsverhältnis gleich Arbeitsverhältnis?

Ich bin seit November 2014 in meiner jetzigen Praxis. Von November 2014 - Januar 2015 habe ich dort Praktikum gemacht, die Ausbildung habe ich von Februar 2015 - Juli 2017 gemacht. Nach der Ausbildung habe ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. In dem Arbeitsvertrag steht, dass die Kündigungsfristen sich je nach der Länge des Arbeitsverhältnises variiert. Nun will ich demnächst kündigen, ich weiß nur nicht, welche Frist für mich gilt. Zählt Ausbildungsverhältnis zum Arbeitsverhältnis? Beziehen sich die Zeiten auch auf meine Ausbildungszeit? Oder zählt nur die Zeit in der ich als eine Ausgelernte arbeite?

Antwort
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von Traviso
Nein, das Ausbildungsverhältnis zählt nicht zum Arbeitsverhältnis. Nach deinen Angaben endete dein Ausbildungsverhältnis im Juli 2017. Bei einem nahtlosen Übergang, hätte das Arbeitsverhältnis im August 2017 begonnen. Dementsprechend richtet sich die Kündigungsfrist nach dem Zeitraum ab 08/2017.
Kommentar von No.nam
Danke für die Antwort :)


Antwort
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von maanizer
Wenn du nach bestandener Prüfung deiner Ausbildung einen neuen Arbeitsvertrag bekommen hast, dann beginnt ab diesem Zeitpunkt dein Arbeitsverhältnis. Zuvor warst du zwar beim gleichen Arbeitgeber, allerdings in Ausbildung. Die Ausbildung erweitert nicht das Arbeitsverhältnis.
Wenn die Kündigungsfrist lt. Arbeitsvertrag an die Länge des Arbeitsverhältnis gekoppelt ist, dann richtet sich die Frist zur Kündigung nach dem neuen Arbeitsvertrag.
Kommentar von No.nam
Vielen lieben Dank für deine Antwort :)
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