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von Astraljames

Darf die Mutter meines Sohnes einfach das vereinbarte Wechselmodell beenden?

Hallo!

Da mein Sohn in der Schule psychisch auffallend wurde und immer wieder betonte dass er mich (seinen Papa) vermisst, wurde ein gemeinsames Gespräch mit der Mutter in der Schule vereinbart.

Dort haben die Lehrerin und die Schulsozialpädagogin das Wechselmodell vorgeschlagen.

Nach einer Testzeit von sechs Wochen wurde dann "einstimmig" in der Schule von allen das Wechselmodell vereinbart.

Nach etwa zwei Wochen bekam meine Ex-Frau von der Unterhaltsvorschusskasse den Bescheid dass ihr nun weniger Unterhaltsvorschuss zusteht. Daraufhin flippte meine Exfrau total aus, beleidigte und bedrohte mich und kündigte an dass das Wechselmodell sofort beendet wird.

Darf sie das einfach so eigenmächtig beenden, obwohl es von der Lehrerin und der Schulsozialpädagogin zum Wohle des Kindes empfohlen wurde, auch von meiner Ex-Frau akzeptiert wurde und auch nunmehr seit acht Wochen besteht?

Besonders traurig finde ich es, daß sie damit meinem Sohn die Freude auf seinen Papa, die er seit dem wieder hat, und seinen besseren psychischen Zustand, wieder nehmen würde. Und das aus reiner Geldgier und Machtspielchen. Das darf doch BITTE so nicht sein. Oder!?

Liebe Grüsse

Antwort
Antwort
von Thomas
Hallo,
erst mal was Recht ist und was Unrecht ist oder was Gesetz ist oder was nicht Gesetz es sind im Familienrecht zehn paar verschiedene Schuhe. Väter haben in der Regel vor deutschen Familiengerichten wenig Chancen. Das zeigen alleine schon die 2,4 Millionen Alleinerziehenden jedes Jahr und die 7 Millionen Trennungsväter. Bücher wie "Hände hoch Unterhalt" oder "Deutschland deine Väter" zeigen was möglich ist oder wie Väter i.d.R behandelt werden. UVG wird in der Regel dann nicht mehr gezahlt wenn mindestens ein Drittel der Betreuung anliegt. Das bedeutet jedes zweite Wochenende und mindestens die Hälfte der Ferien müssen die Kinder betreut werden.
Ich würde mir anschauen was ich "leisten" kann. Denn Mütterwohl ist Kindeswohl oder Kindeswohl ist Mütterwohl. Ich würde mir anschauen was ich bei einem möglichen titulierten Unterhalt alles zahlen kann und nach allen Abzügen, wenn das Geld nicht reicht, würde ich Wohngeld beantragen oder SGB zwei. In beiden Varianten wird ein titulierter Unterhalt voll angerechnet. So kann die Mutter das Geld erhalten und man könnte in den anderen 50% der Zeit arbeiten.

Die evangelische Hochschule Dresden hat dazu eine Untersuchung zum Wechselmodell gestartet. Hier kam raus, dass Väter mehr Umgang wollen und Mütter mehr Geld, oder es in der Regel um Geld geht, das zeigt auch hier warum die Mutter sozusagen so sauer ist und so aufgebracht und dann letztendlich das Wechselmodell kippen möchte.
Ich würde versuchen das so zu regeln, denn die Mutter kann das nach Gesetz und auf dem Papier natürlich nicht einfach so machen. Aber sie macht es!
Der Teufelskreislauf ist, dass in dem Augenblick wo man zum Jugendamt geht werden die relativ schnell einen sog. "hochstrittigen Fall" daraus machen. Ein "hochstrittiger Fall" bedeutet, dass man auf das Kindeswohl schaut und dann gibt es evtl. ein Gutachten und am Ende des Tages wird es so sein, dass die Kinder bei der Mutter bleiben, weil jeder weiß bevor man sich gegen eine weigernde Mutter stellt, geht man den Weg des geringsten Wiederstandes und sprich der Mutter das Kind zu. Der Rest ist über die Jahre dann Geschichte...

2014 hat der Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter eine Petition gegen das Wechselmodell gestartet und ziemlich viele Beratungsstellen haben mit ihrem Siegel der Einrichtung gegen das Wechselmodell gestimmt. So kann man sich ungefähr "ausmalen" wie viel Rückendeckung man als Vater von den Beratungsstellen bekommt. Wenn man sozusagen den Streit gut bearbeiten will. MANN kann im wahrsten Sinne des Wortes nur verlieren. Franz Ruppert hat dieses Dilemma einmal gut beschrieben.
Denn so wie es aussieht gibt es ja kein Gerichtsbeschluss für das Wechselmodell sondern man hat sich glücklicherweise geeinigt. So ist das auch sehr gut und spricht für gute Elternkompetenz. Aber die Mutter wird sozusagen von allen Seiten gute Tipps kriegen, wie man dieses Wechselmodell am besten torpedieren kann, auch so ein Verband für speziell AZ ist ja nicht ganz unbeteiligt dran, so dass man auf kurz oder lang (als Vater) eigentlich nur verliert. Das traurige ist, es geht ihr (Müttern) in der Regel nur um Geld das ist alles!

Wenn jetzt von dritten geraten wird vor Gericht zu gehen oder das Jugendamt einzuschalten, da sollte man die einschlägigen Internetseiten sich mal angucken und Väterseiten. Mann wird feststellen, dass gerade Jugendämter (es gab vor kurzem eine Umfrage) die Institutionen sind, die eigentlich den Streit schüren und letztendlich sehr wenig dazu beitragen, dass es befriedigt wird. Mein Tipp ist sich hin zu setzen, sich überlegen ob man Wohngeld oder SGB zwei beantragen kann, dass es vielleicht ein Titel gibt, so dass die Mutter IHR Geld erhält (was eigentlich dem Kind zusteht) weil das ja um Geld geht!, danach das Wechselmodell aufrecht erhält und lebt. Denn je länger das Wechselmodell sozusagen danach gelebt wird umso schlechter kann man es dann im Nachgang absetzen.

So traurig es ist, Mütter können eine Menge "Sch... machen" und man glaubt ihnen auch wenn es hier und da Unrecht ist. Meine Erfahrung und Vermutung ist, dass vielfach selbst die Helfer ihre Mutterrolle und Beziehung nicht klar handhaben und daher immer sich für die Mutter entscheiden.
Dass das System reformbedürftig ist zeigt auch dass es umgedreht klappt. Wenn Väter (bei denen die Kinder leben) diese Methoden des Streites und Eskalierens auch leben, die Mutter damit entsorgen können und dann die Kinder auch behalten.

Hinsetzten und REDEN!!! Kompromiss aushandeln und die Sorgen ernst nehmen. Logische Argumente helfen verm. wenig denn es geht vielfach um ein Gefühl... das vielfach mit Geld kompensiert wird.


Antwort
Antwort
von sanne41
Nein, das darf sie nicht! Schließlich hat auch sie dem Wechselmodell zugestimmt. Wie du schilderst geht es deinem Sohn nun auch besser. Mach dir deshalb keine Sorgen, jedes Amt wird immer zum Wohle des Kindes entscheiden.
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