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von Fabster am 21.04.2020, 16.50 Uhr

Erlischt Widerrufsrecht bei digitalen Produkten mit Zustimmung?

Hallo, erlischt das Widerrufsrecht bei digitalen Produkten mit meiner Zustimmung automatisch? Ich habe bei der Antragstellung einer virtuellen Kreditkarte leider nicht gesehen, das eine Jahresgebühr anfällt und habe von mein Widerruf gebraucht gemacht. Nun meint die Gegenseite das ich diese nicht habe. Haben die da recht? Ich weiß auch nicht genau ob ich einem vorzeitigen Widerruf zugestimmt habe, wahrscheinlich ja..

Wir möchten Sie noch einmal darauf hinweisen, dass Sie bei der Antragstellung zugestimmt haben, dass bei digitalen Produkten, wie der virtuellen Kreditkartennummer, das Widerrufsrecht mit der Aktivierung Ihrer Karte erlischt.

Dazu haben Sie neben den AGB auch eine gesonderte Checkbox aktiv angeklickt.

Die virtuelle Online Mastercard wurde für Sie erstellt und kann somit nicht mehr widerrufen bzw. deaktiviert werden. Der Widerruf des Kreditantrages wurde Ihnen am 20.04.2020 per Mail bestätigt. Die Laufzeit der virtuellen Mastercard beträgt 24 Monate.
Die Jahresgebühren der Mastercard sind entsprechend der Laufzeit zu entrichten.

Antwort
Antwort
von SebiKa am 21.04.2020, 17.01 Uhr
Wenn du dem aktiv zugestimmt hast, ja.
Kommentar von Fabster am 21.04.2020, 17.08 Uhr
Wo liegt dann die Beweispflicht bzw wie wird mir nachgewiesen das ich dies bewusst zugestimmt habe? Normalerweise fällt mir sowas ja auf 🙄
Kommentar von SebiKa am 21.04.2020, 17.13 Uhr
Die Beweispflicht liegt bei dem Anbieter. Dieser muss alles dokumentieren.
Hast du nochmals auf der Seite geschaut ob es dort wirklich eine Checkbox zur Bestätigung gibt? Prüfe ob man ohne Setzung des Hakens den Abschluss tätigen kann. Wie sind dir die AGB übermittelt worden? Steht das was behauptet wird auch in den AGB drin? Falls ja hast du schlechte Karten!

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