Erlischt Widerrufsrecht bei digitalen Produkten mit Zustimmung?
Hallo, erlischt das Widerrufsrecht bei digitalen Produkten mit meiner Zustimmung automatisch? Ich habe bei der Antragstellung einer virtuellen Kreditkarte leider nicht gesehen, das eine Jahresgebühr anfällt und habe von mein Widerruf gebraucht gemacht. Nun meint die Gegenseite das ich diese nicht habe. Haben die da recht? Ich weiß auch nicht genau ob ich einem vorzeitigen Widerruf zugestimmt habe, wahrscheinlich ja..
Wir möchten Sie noch einmal darauf hinweisen, dass Sie bei der Antragstellung zugestimmt haben, dass bei digitalen Produkten, wie der virtuellen Kreditkartennummer, das Widerrufsrecht mit der Aktivierung Ihrer Karte erlischt.
Dazu haben Sie neben den AGB auch eine gesonderte Checkbox aktiv angeklickt.
Die virtuelle Online Mastercard wurde für Sie erstellt und kann somit nicht mehr widerrufen bzw. deaktiviert werden. Der Widerruf des Kreditantrages wurde Ihnen am 20.04.2020 per Mail bestätigt. Die Laufzeit der virtuellen Mastercard beträgt 24 Monate.
Die Jahresgebühren der Mastercard sind entsprechend der Laufzeit zu entrichten.
Das Widerrufsrecht bei digitalen Produkten erlischt tatsächlich wenn du bei der Bestellung ausdrücklich zugestimmt hast dass die Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und du damit dein Widerrufsrecht verlierst. Das ist oft der Fall wenn es um digitale Inhalte oder Dienstleistungen geht die sofort bereitgestellt werden.
Wenn du also dieser Klausel zugestimmt hast und die Karte bereits aktiviert wurde (was als Bereitstellung des digitalen Produkts gilt), dann haben sie leider recht und dein Widerrufsrecht ist erloschen. Das wird häufig über eine Checkbox abgefragt die man bei der Bestellung anklicken muss.
Falls du dir unsicher bist ob du dem zugestimmt hast, könntest du die Unterlagen oder E-Mails von der Bestellung noch einmal durchsehen. Sollte die Zustimmung nicht klar ersichtlich sein, könntest du eventuell noch einmal mit dem Kundenservice sprechen. Aber falls du die Checkbox angeklickt hast wirst du wahrscheinlich die Gebühr nicht umgehen können.
Wenn du dem aktiv zugestimmt hast, ja.
Kommentar von Fabster
Wo liegt dann die Beweispflicht bzw wie wird mir nachgewiesen das ich dies bewusst zugestimmt habe? Normalerweise fällt mir sowas ja auf 🙄
Kommentar von SebiKa
Die Beweispflicht liegt bei dem Anbieter. Dieser muss alles dokumentieren.
Hast du nochmals auf der Seite geschaut ob es dort wirklich eine Checkbox zur Bestätigung gibt? Prüfe ob man ohne Setzung des Hakens den Abschluss tätigen kann. Wie sind dir die AGB übermittelt worden? Steht das was behauptet wird auch in den AGB drin? Falls ja hast du schlechte Karten!
Jap, das Widerrufsrecht erlischt bei digitalen Produkten wenn du ausdrücklich zugestimmt hast. Wenn der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrags beginnt und du gleichzeitig bestätigt hast, dass dir bekannt ist, dass du dadurch dein Widerrufsrecht verlierst, dann erlischt es. Das ist in § 356 Abs. 5 BGB geregelt.
Wenn du also bei der Antragstellung der virtuellen Kreditkarte deine Zustimmung gegeben hast, dann hast du dein Widerrufsrecht verloren. Prüfe am besten nochmals die Vertragsunterlagen und die Bestellbestätigung.
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