Ist eine lebenslange MPU-Anordnung trotz Verjährung und zurückgezogenem Antrag aufgrund früherer Alkoholprobleme gerechtfertigt?
Ich habe vor 17 Jahren meinen Führerschein abgeben müssen, aufgrund von Trunkenheit am Steuer mit über 2 Promille. Vor drei Jahren habe ich beim Straßenverkehrsamt in NRW angerufen und gefragt, wann ich meinen Führerschein wieder beantragen könnte, und dass ich dies aufgrund der MPU erst so spät machen wollte. Mir wurde gesagt, dass ich den Antrag stellen soll und gegebenenfalls schon im Dezember meinen Führerschein haben könnte. Positiv gestimmt habe ich das direkt umgesetzt. Im Bürgerbüro gab es die Frage, ob ein Entzug stattgefunden hat. Da dies der Fall war (2010), habe ich das auch angekreuzt. Zeitnah bekam ich Post, dass ich einen neuen Erste-Hilfe-Kurs machen müsse (während Corona). Dies habe ich nach 10 Tagen umgesetzt und eingereicht. Kurz darauf bekam ich einen Anruf von der Sachbearbeiterin, ob der Entlassungsbrief vorliegen würde. Auch diesen habe ich am nächsten Tag eingeholt und eingereicht. Danach wurde ich erneut angerufen und gefragt, ob ich das Gerichtsurteil hätte. Auch dies habe ich eingereicht. (Die Sachbearbeiterin hätte dies nicht mehr bekommen, da es mittlerweile 13 Jahre alt war.) All dies habe ich innerhalb von ca. 2 Wochen eingereicht. Nach ca. 2 Wochen bekam ich einen Brief, dass aufgrund meiner Alkoholkrankheit (Diagnose im Krankenhaus, wobei die Diagnose gestellt wird, damit zwei Wochen Aufenthalt gesichert sind) eine MPU angeordnet wird. Ich rief die Sachbearbeiterin an und sagte, dass ich dafür nicht die finanziellen Mittel habe und genau deswegen die Verjährung abwarten wollte. Mir wurde gesagt, dass ich den Antrag zurückziehen soll. Dies tat ich auch.
Als ich dann nach den 15 Jahren erneut beim Straßenverkehrsamt anrief (mittlerweile verheiratet und eine andere Sachbearbeiterin), um den Sachverhalt zu erfragen, wurde mir gesagt, dass es einen Vermerk gibt und mir eine lebenslange MPU auferlegt wurde. Darf man das? Ich habe über viele Jahre keinen Alkohol getrunken, habe zwei gesunde Kinder und mein Leben hat mit dem von damals (21 Jahre alt) nichts mehr gemein. Darf man trotz Verjährung und zurückgezogenem Antrag sowie vorbildlicher Mitarbeit (auch wenn an die falsche Person geleistet) von einer einzelnen Person als lebenslang alkoholkrank stigmatisiert werden?
Ich bedanke mich vielmals für Euren Rat!
Antwort
von Vergissmeinnicht
In der Regel verjähren Verkehrsdelikte, einschließlich Trunkenheitsfahrten, nach einer gewissen Zeit. Die Verjährungsfrist kann je nach Schwere des Delikts variieren. Die Verjährungsfrist für Trunkenheitsfahrten beträgt in der Regel mehrere Jahre.
Wenn du den Antrag auf Wiedererteilung deiner Fahrerlaubnis gestellt und dann zurückgezogen hast, kann es sein, dass die Behörde dennoch feststellt, dass du eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) ablegen musst bevor dir der Führerschein erneut erteilt wird. Dies kann aufgrund deiner Vorgeschichte und der früheren Trunkenheitsfahrt nötig sein.
Die Tatsache, dass du in den letzten Jahren keinen Alkohol mehr getrunken hast und dein Leben sich positiv entwickelt hat ist sicherlich relevant. Du könntest versuchen dies während der MPU darzulegen, um zu zeigen, dass du dein Verhalten geändert hast und keine Alkoholprobleme mehr hast. Eine positive MPU könnte dir den Weg zur Wiedererlangung deiner Fahrerlaubnis ebnen.
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