Frage
von GerdaV am 18.10.2017, 09.50 Uhr
Kann ich als Rentner die Krankenkasse wechseln?
Ich bin Rentnerin und Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Ich habe nun erfahren, dass es Krankenkassen gibt, welche im Vergleich ein Plus an Leistungen im speziellen im präventiven Bereich für die Versicherten bereithalten. Dass es eine freie Kassenwahl gibt, ist mir bekannt.
Kann ich als Rentner denn so einfach die Krankenkasse wechseln? Bin ich mit einem Arbeitnehmer gleichzustellen und gilt in meinem Fall der Kontrahierungszwang? Müsste ich mich einer Gesundheitsprüfung unterziehen?
Weiterhin möchte ich gerne wissen, ob die Berechnung der Beiträge immer gleich oder es diesbezüglich Unterschiede je nach Kasse gibt? Wenn ich mich für eine Krankenkasse meiner Wahl entscheiden kann, wie läuft das mit einer Kündigung genau ab?
Antwort
von Claus Rast am 28.05.2021, 18.27 Uhr
Fakt ist, dass die meisten Rentner eigentlich in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind. Obwohl die Leistungen einer solchen Krankenkasse meistens vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind und daher auch meistens gleich sind, gibt es dennoch einige Unterschiede. Somit kann sich ein Krankenkassenwechsel auch für Rentner jederzeit lohnen.
Wer mindestens achtzehn Monate in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert war, der kann diese auch fristgerecht kündigen. Anders sieht es jedoch aus, wenn die Krankenkasse die Beiträge erhöht - dann können alle Versicherten, ob berentet oder nicht, schon vor einer achtzehnmonatigen Mitgliedschaft kündigen.
Da es sehr wahrscheinlich ist, als Rentner öfter zum Arzt gehen zu müssen, lohnt sich ein Vergleich und Wechsel der Krankenkasse garantiert.
Antwort
von Manfred Täschner am 26.10.2017, 09.07 Uhr
Auch als Rentnerin haben Sie selbstverständlich die freie Krankenkassenwahl wie jeder gesetzlich versicherte Arbeitnehmer in Deutschland auch. Es gilt der Kontrahierungszwang, d.h. die rechtliche Verpflichtung der Krankenkasse, Sie zu versichern.
Die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind identisch und stehen nicht in Abhängigkeit des Alters. Unterschiede gibt es je nach Krankenkasse lediglich bei der Höhe der Zusatzbeiträge.
Bei der bisherigen Krankenversicherung ist schriftlich mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende zu kündigen. Die entsprechende Kündigungsbestätigung ist mit der Antragstellung bei der neuen Krankenkasse vorzulegen. Wichtig ist zudem, dass die neue Mitgliedsbescheinigung an die alte Kasse gesendet wird.
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