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von sabrina2101 am 09.11.2021, 15.36 Uhr

Mein Exmann fordert die Hälfte der Nebenkostenabrechnung für die gemeinsame Wohnung obwohl ich ausgezogen bin?

Ich habe mal eine Frage ...

... Ich bin im Januar 2020 aus der gemeinsamen Eigentumswohnung von meinem Exmann und mir ausgezogen und er hat noch bis Januar 2021 darin gewohnt und dann wurde sie verkauft.

Jetzt ist die Nebenkostenabrechnug dafür gekommen und er fordert nun von mir die Hälfte der Nebenkostenabrechnug dafür.

Aber warum soll ich bezahlen wenn ich mich bereits im Januar 2020 umgemeldet habe und nur er allein darin gewohnt hat. Weiß zufällig jemand was dazu???

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von pomello am 09.11.2021, 15.58 Uhr
Um welchen Betrag geht es denn? Wie hoch ist seine Forderung?
Du bist im Jänner 2020 nachweisbar ausgezogen. Mit welcher Begründung fordert er jetzt von dir die Bezahlung der Hälfte der Nebenkosten? Du hast ihm sicher schon mitgeteilt, dass du das nicht bezahlst?!
Kommentar von sabrina2101 am 09.11.2021, 16.03 Uhr
Es sind glaub um die 200 Euro.
Ja, selbstverständlich habe ich ihm mitgeteilt das ich die Kosten nicht übernehmen werde, da ich nicht mehr drin gewohnt habe und auch meine Kosten hatte für meine Mietwohnung.
Hilfreicher Kommentar von pomello am 09.11.2021, 16.09 Uhr
Dann ist die Sache doch für dich erledigt. Warte mal ab was er dir sagt.
Wenn er eine andere Auffassung hat muss er sich schon einen Anwalt nehmen. Der kostet! Chancen auf Erfolg gibt es für ihn mMn keine. Kann ich mir daher nicht vorstellen das er das macht. Du hast seit Jänner ´20 doch eine neue Meldeadresse. Zugang und einen Schlüssel für die gemeinsame Wohnung hattest du bestimmt auch nicht mehr?
Kommentar von sabrina2101 am 09.11.2021, 16.18 Uhr
So ist es, Hausschlüssel und alles andere wurde mit Auszug abgegeben.


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von Angiefragt am 13.11.2021, 14.13 Uhr
Hallo Sabrina2101,

ich bin der Meinung, dass Du die anfallenden Kosten weiter anteilig tragen musst, da Euch die Wohnung gemeinsam gehört. Dabei spielt es keine Rolle, dass Du ausgezogen bist.

Grüße von Angiefragt

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von Wami07 am 12.11.2021, 16.50 Uhr
Ich weiss von der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), dass ein Richter in so einem Fall darüber entschieden hat, dass die Person, die noch in der Wohnung oder im Haus wohnen bleibt, nur den vertraglich vereinbarten Teil zahlen muss, egal, ob man als Paar gemeinsam in der Immobilie wohnt oder ein Teil des Paares auszieht.

Der Rechtsanwalt stützt sich immer auf die Dokumente und Verträge.

Fazit: Wenn der Exmann alleine in der gemeinsamen Wohnung wohnen bleibt, braucht er die Miete und die Nebenkosten nicht komplett alleine zahlen.

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von fritzfutsch am 09.11.2021, 16.03 Uhr
Die Forderung deines Exmann kannst du als unbegründet zurückweisen. Du hast dich im Januar 2020 umgemeldet. Mit dem neuen Wohnsitz kannst du das auch nachweisen. Geld würde ich ihm deswegen keins überweisen!
Kommentar von sabrina2101 am 09.11.2021, 16.08 Uhr
Vielen Dank für die Rückmeldung! Ich würde bezahlen wenn ich darin gewohnt hätte, aber ich bin mit dem gemeinsamen Sohn in eine Wohnung gezogen und hab da auch nicht umsonst gewohnt.

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von Drago75 am 09.11.2021, 15.51 Uhr
Wenn es die gemeinsame Wohnung war die verkauft wurde hast du doch sicher die Hälfte des Verkaufspreis erhalten oder? Bis wann warst du denn Miteigentümerin? Oder gehörte die Eigentumswohnung nur deinem Mann?
Kommentar von sabrina2101 am 09.11.2021, 15.52 Uhr
Die gehörte uns beide und ja, ich habe die Hälfte erhalten.


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von prilo578 am 09.11.2021, 15.48 Uhr
Für welchen Zeitraum fordert er denn eine Zahlung von dir? Vielleicht ist es ein vor dem Jahr 2020 zurückliegender Zeitraum?
Kommentar von sabrina2101 am 09.11.2021, 15.50 Uhr
vom 01.01.2020-31.12.2020 ist der Zeitraum
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