Wohngeld & Sperrkonto zusammen möglich?
Guten Abend zusammen,
hier etwas detaillierter dargestellt:
Eine Studentin wohnt mit einer weiteren Person in WG-Verhältnissen.
Die Studentin kommt aus einem dritt-Staat somit kein EU-Bürger.
Das Wohngeld wurde somit beantragt und nach Wochen genehmigt. Die Studentin beschließt ihr viel zu geringes Einkommen (Teilzeit (1x die Woche 8h)) durch einen "Mini-Job" aufzustocken. Die Info an die Wohngeldstelle weiterzugeben ist niemals in den Gedanken gekommen.
Von 04/18 bis 09/18 somit "zweigleisig" arbeiten - jedoch immer noch weit unter 500 € mtl.
Die Wohngeldstelle will jetzt für den o.g Zeitraum keine Leistung mehr erbringen mit der Begründung:
Das Einkommen welches bei Antragsstellung angegeben wurde hat sich um mehr als 15 % erhöht. (Kann ich verstehen, hier wurde verpennt etwas mitzuteilen).
Ein Sperrguthaben in Höhe von Betrag XXX liegt vor zur Mtl. Verwendung 720€
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Ich möchte nun dieser besagten Person helfen indem ich Widerspruch gegen dieses Schreiben einreiche. Doch vorher gilt es die Frage zu klären:
Das Sperrguthaben ist ein Finanzierungsnachweis dafür, das der Lebensunterhalt für 1 Jahr gedeckt werden soll. Außerdem ist das Guthaben Voraussetzung für das Studentenvisum sowie den Aufenthaltstitel.
Wenn also aus dem Konto Mtl. 720€ entnommen werden sollten, wäre nach 6 Monaten nur noch ein Aufenthaltstitel für 6 Monate zu erlangen da die Deckung nicht ausreicht für "mehr".
Vielleicht habt ihr darauf eine Antwort, oder wo ich welche finden kann.
Ich durchforste das ganze Internet nach genau meinem Fall, aber nirgends anzutreffen ...
Kann also die Wohngeldstelle her gehen und das besagte Sperrkonto, welches gefüllt benötigt wird um in Deutschland weiter studieren zu können, mit in der Berechnung aufführen und somit das Wohngeld streichen?
Das aktuelle Gehalt ist bei unter 400€ Mtl. die Miete bei 300€ Mtl. - Ich verstehe Vater-Staat leider nicht.
Liebe Grüße und vielen Dank
Was genau verstehst du nicht, ist doch alles korrekt vom Amt.
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