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von Julia1986 am 08.10.2021, 11.31 Uhr

KFZ-Versicherung bei Zulassungsstelle nicht bekannt?

Hallo!

Von der Zulassungsstelle habe ich einen Brief bekommen, dass mir die Zulassung wg. fehlendem Versicherungsschutz entzogen wird. Ich bin jedoch versichert, habe zum 01.07.2021 den Versicherer gewechselt. Von dort wurde nur wohl vergessen, die evb-Nummer zu übermitteln. Dies wurde heute gemacht, die Übermittlung erfolgt aber erst über Nacht. Heute ist Freitag, das heißt der Datensatz wäre morgen, Samstag, da. Dann arbeitet dort allerdings niemand und ich bekäme erst am Montag das OK. Von meiner Sachbearbeiterin habe ich auch eine evb-Nummer bekommen, die ich der Zulassungsstelle nennen kann, dies reicht dort aber nicht aus. Es besteht definitiv Versicherungsschutz!

Was würde mich jetzt erwarten, wenn ich in eine Polizeikontrolle komme? Weil mein Auto laut Zulassungsstelle nicht versichert ist, obwohl dies der Fall ist.

Vielen Dank für Ihre / Eure Antworten!

Antwort
Antwort
von Julia1986 am 08.10.2021, 13.13 Uhr
Vielen Dank für die Antworten!

Ich hab dann doch den Hörer in die Hand genommen und einfach mal die ansässige Polizei angerufen.
Dort wurde mir mitgeteilt, dass ich einfach den Versicherungsschein und die EVB-Nummer dabei haben soll, und dass ich das im Fall der Fälle auch so schildern soll, und dann sei das kein Problem.

Schönes Wochenende!
Kommentar von prilo578 am 08.10.2021, 13.32 Uhr
Super, danke für die Bestätigung 🙂
So hatte ich es ja auch geschrieben.
Kommentar von Alpha0100 am 08.10.2021, 13.47 Uhr
Polizei und Versicherung ist aber ein Unterschied!
Wenn es nun ausgerechnet morgen kracht und sie einen Unfall verschuldet ... für den Freund und Helfer mit Blaulicht ist es i.O. (haben die ja bestätigt) aber Versicherungen traue ich nicht über den Weg.
Auch wenn das Risiko zwecks Wahrscheinlichkeit gering ist das ausgerechnet morgen etwas passiert .. ausgeschlossen ist es nicht. Der Teufel 😈 ist ein Eichhörnchen 😉
Kommentar von Julia1986 am 08.10.2021, 13.52 Uhr
@Alpha0100 Versicherungsschutz besteht ja aber seit dem 01.07.2021. Und als Nachweis hätte ich zudem noch meine Kontoauszüge. Da geht der Beitrag monatlich ab und es steht ja auch im Verwendungszweck.
Aber es wäre tatsächlich ein Ding, wenn ich jetzt einen Unfall hätte.
Kommentar von Alpha0100 am 08.10.2021, 13.58 Uhr
Tja solche Dinge passieren leider immer dann wenn man sie am wenigsten erwartet / gebrauchen kann. Ich drücke dir die Daumen das nix passiert 😇 Alles Gute!


Antwort
Antwort
von Tina Linnemann am 08.10.2021, 14.34 Uhr
Ich würde auch das Auto auf jeden Fall stehen lassen. Du hast zwar die mündliche (!) Aussage der Polizei, dass du strafrechtlich nicht belangt werden kannst und vermutlich würdest du einen eventuellen Schaden auch bei deiner Versicherung durchbekommen (du hast ja deine Beiträge bezahlt).

Jetzt kommt das große ABER: Dein Auto ist derzeit NICHT zugelassen. Wenn du damit in einen Unfall verwickelt bist, stürzt sich die Gegenseite darauf, wenn sie irgendwie davon erfährt. Das könnte dann ganz böse enden und du eine unnötige Teilschuld beim Unfall bekommen, weil du ein nicht zugelassenes Kfz bewegt hast.

Ich an deiner Stelle würde das Auto stehen lassen, bis du die Sache geklärt hast (zur Zulassungsstelle kannst du aber fahren). Genieß am besten das schöne Wetter am Wochenende daheim oder lasse dich kutschieren.

Antwort
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von Alpha0100 am 08.10.2021, 12.23 Uhr
Im schlimmsten aller Fälle (bei einem Unfall) kann es unter Umständen passieren das du für den Schaden selbst bezahlen musst was im Normalfall die Versicherung tun würde. Übrigens ist das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Versicherungsschutz eine Straftat, also kein Kavaliersdelikt und kann mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Anderenfalls steht dem die Aussage der Sachbearbeiterin bei deiner Versicherung gegenüber. Aber wir alle kennen Versicherungen! Im Schadensfall will die Versicherung Zahlungen für Schäden möglichst klein halten und nicht zahlen. Da kommt deinem Kfz-Versicherer diese Panne sicherlich gelegen und du kannst dich womöglich im Nachhinein deswegen rumstreiten. Ich würde das Kfz daher bis zur Bestätigung des Versicherungsschutzes von der Zulassungsstelle stehen lassen.
Kommentar von Julia1986 am 08.10.2021, 12.27 Uhr
Mein Problem ist, dass ich ja versichert bin! Ich habe ja den Versicherungsschein, hatte den gestern Abend auch direkt an die Zulassungsstelle geschickt. Und ich habe ja auch die EVB-Nummer, mit der heute die Übermittlung angestoßen wurde.
Kommentar von Alpha0100 am 08.10.2021, 12.30 Uhr
👍 dann ist doch alles gut!

Antwort
Antwort
von Patrick_K am 08.10.2021, 11.46 Uhr
Was reicht der Sachbearbeiterin auf der Zulassungsstelle denn nicht aus? Sie muss ja begründen was genau das Problem ist. Du hast doch eine Bestätigung deiner Versicherung das dein Fahrzeug ordnungsgemäß versichert ist.
Kommentar von Julia1986 am 08.10.2021, 11.50 Uhr
Hallo,

dort wurde mir gesagt, dass die evb-Nummer nur für Neuzulassungen ausreicht. Da es sich hier um einen "fehlenden" Versicherungsschutz seit 01.07.2021 handelt, würde der Datensatz benötigt.
Kommentar von Crunchbite am 08.10.2021, 12.12 Uhr
Dann musst du wohl oder übel warten bis der Zulassungsstelle die Daten von der Versicherung vorliegen.

Antwort
Antwort
von prilo578 am 08.10.2021, 11.41 Uhr
Nix, vielleicht gibt es bei einer Abfrage kurz Verwirrung, aber du kannst doch nachweisen und hast die Bestätigung von der Versicherung, dass dein Kfz versichert ist. Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) kannst du das den Beamten von der Polizei bei einer Kontrolle auch bestätigen.

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