Muss bei Privatinsolvenz die selbstgenutzte Eigentumswohnung verkauft werden?
Hallo,
meine derzeitige finanzielle Situation sieht nicht gut aus. Nach beruflicher Pleite muss ich mit großer Wahrscheinlichkeit auch noch Privatinsolvenz anmelden.
Vor Jahren habe ich eine Eigentumswohnung geerbt, die ich seit dieser Zeit selbst bewohne. Wie ist das nun wenn ich Insolvenz anmelden muss. Kann ich meine selbstgenutzte Immobilie behalten und weiter bewohnen oder muss ich ausziehen und die Wohnung wird zwangsversteigert?
Danke + Grüße
Antwort
von Joschka Müller
Grundsätzlich gilt die Eigentumswohnung bei einer Insolvenz als Vermögenswert (Insolvenzmasse) und kann dementsprechend gepfändet werden. Ob die Wohnung gepfändet wird hängt auch damit zusammen, ob ein Gewinn durch die Veräußerung der Wohnung zu erwarten ist. Liegt eine hohe Schuldenbelastung auf der Wohnung, wird sie womöglich nicht gepfändet. Im Normalfall ist das Interesse an der Eigentumswohnung aber relativ hoch und der Insolvenzverwalter wird genau prüfen, ob sich die Pfändung der Wohnung lohnt.
Eine Möglichkeit das zu vermeiden ist der Verkauf der Wohnung an Verwandte, Ehepartner etc. Bei einem rechtmäßigen Verkauf gilt die Wohnung nicht mehr als Insolvenzmasse und man kann dort wohnen bleiben. Doch muss auch hier bedacht werden, dass die Wohnung den tatsächlichen Wert beim Verkauf an Verwandte nicht zu sehr unterschreitet.
Sollte die eigene Eigentumswohnung doch verkauft werden, geschieht dies normalerweise durch eine Zwangsversteigerung. Bis zum Verkauf ist es erlaubt, in der Wohnung zu verbleiben und sich Alternativen zu suchen.
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