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von Fragesteller am 23.11.2022, 07.39 Uhr

Reklamation und Umtausch eines TV im Fachmarkt wegen Kratzer?

Ich habe letze Woche ein Tv im Fachmarkt erworben und beim Auspacken gemerkt, dass auf der Rückseite Kratzer vorhanden sind. Ich bin direkt am nächsten Tag wieder hingefahren, um ihn umzutauschen. Der Verkäufer war so dreist und wollte mir unterstellen, dass dies erst nach Kauf passiert sei! Letztendlich habe ich dann ein neues Gerät mitbekommen. Es wurde aber betont, dass ich die Mängel aufschreiben muss und dies überprüft wird anhand von Bildern. Die würden sich dann nochmal bei mir in 4 Wochen melden. Meine Frage nun ist das überhaupt richtig so? Ich habe ein neues Gerät erhalten und somit ist der Umtausch doch durch oder? Wie soll bzw kann ich beweisen, dass der Mangel schon vorm Kauf bestand?

Antwort
Antwort
von jonasTeWe am 08.12.2022, 11.33 Uhr
Natürlich ist es ärgerlich, dass Du erst beim Auspacken des Fernsehers den Kratzer entdeckt hast. Jedoch hat der Verkäufer grundsätzlich Recht, da es zwar ein 14-tägiges Widerrufsrecht gibt - dieses gilt jedoch nur für Onlinekäufe und nicht für den Erwerb eines Produkts in einem Geschäft wie in Deinem Fall.

Grundsätzlich kann der stationäre Händler, wie in Deinem Fall geschehen, natürlich den Originalkassenbon für einen Umtausch aus Kulanz verlangen. Doch in Deinem Fall ist der Umtausch ja bereits erfolgt, er ist also bindend. Deswegen können im Nachgang keine weiteren Forderungen von Seiten des Verkäufers gestellt werden.

Aufgrund dessen kannst Du Dich wohl zurücklehnen und darüber freuen, dass der Verkäufer mit etwas Verzögerung mit dem Umtausch doch kulant war.


Antwort
Antwort
von Eva_p28 am 29.11.2022, 17.02 Uhr
Du musst nicht beweisen, dass der Mangel an dem Fernseher schon vor dem Kauf bestand. Es ist vielmehr Aufgabe des Fachmarktes, dir nachzuweisen, dass der TV bereits vor dem Kauf nicht zerkratzt war.

Bei einem Verbrauchsgüterkauf (das bedeutet du bist Verbraucher, der Betreiber des Fachmarktes für Elektronikgeräte ist Unternehmer) besteht nämlich innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf eine sogenannte Beweislastumkehr. Das bedeutet, es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass der Fernseher schon vor bzw. bei Kauf beschädigt war. Der Verkäufer muss, wenn er den Umtausch verweigern will, beweisen, dass du diesen Kratzer an dem Fernsehgerät hervorgerufen hast. Dabei musst du aber nicht mitwirken.

Ich würde weder Fotos schicken, noch Mängel aufschreiben. Dazu bist du nicht verpflichtet. Außerdem hast du Glück, dass du bereits einen neuen TV hast. Den kann man dir nicht mehr wegnehmen.

Ich würde also sagen, du kannst dich entspannen. 😎
Du hast nichts zu befürchten.

Antwort
Antwort
von vanilla2007 am 23.11.2022, 11.26 Uhr
Eigentlich hast Du nichts zu befürchten.

Zunächst einmal müsstest Du nachweisen, dass die Kratzer beispielsweise nicht beim Transport oder Auspacken entstanden sind. So gesehen hat der Verkäufer Recht. Doch diese Schäden sind mechanische Schäden, die generell nicht unter die Gewährleistungspflicht fallen, wie zum Beispiel technische Defekte. Die Rücknahme darüber scheidet also schon mal aus.

Ein Umtausch erfolgt immer auf der Basis einer freiwilligen Handlung durch den Verkäufer, da es gesetzlich kein Umtauschrecht gibt. Zwar darf der Verkäufer den Umtausch an Bedingungen knüpfen, wie zum Beispiel nur gegen Vorlage eines Kassenbons oder so, doch ich denke nicht, dass der Verkäufer so wie bei Dir vorgehen darf. Er hat Dir ein neues Gerät mitgegeben und damit einen Umtausch vollzogen. Dieser ist für den Verkäufer in dem Fall dann auch rechtlich bindend.

Insgesamt denke ich daher, dass Du aus der Sache raus bist und der Verkäufer wohl keine Chancen hat, da noch etwas dran zu ändern.
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